Die genehmigte Ersatzschule
ist eine Privatschule, die man statt einer öffentlichen Schule besucht. Diese muss ein gleichwertiges Konzept wie eine öffentliche Schule haben, was ihr Spielräume belässt. Hiervon machen solche Schulen vor allem im Bereich der inhaltlichen Unterrichtsgestaltung und der Unterrichtsmethoden oftmals Gebrauch, wenn sie dauerhaft nur eine genehmigte Ersatzschule bleiben möchten. Solche Schulen treten auf dem Markt dann oftmals als sogenannte "Freie Schulen" auf.
Zu beachten ist: Die genehmigten Ersatzschulen dürfen keine eigenen Schulabschlüsse durchführen, d.h. die Kinder müssen eine Prüfung an einer öffentlichen Schule machen. Oftmals wissen Eltern dies nicht und sind dann später beunruhigt, wenn sie dies erfahren.
Die staatlich anerkannte Ersatzschule
ist ebenfalls eine Privatschule, die man statt einer öffentlichen Schule besucht. Sie ist einen Schritt weiter als die nur genehmigte Ersatzschule und verfügt zusätzlich über eine staatliche Aberkennung. D.h. die staatlich anerkannte Ersatzschule darf eigene Schulabschlüsse abnehmen und handelt dabei öffentlich-rechtlich als Beliehener. Auch ihre Versetzungsentscheidungen erfolgen hoheitlich wie bei einer öffentlichen Schule.
Solche Schulen treten auf dem Markt oftmals als eine Privatschule auf, deren Besuch ein Mehrwert gegenüber der öffentlichen Schule verspricht.
Die Ergänzungsschule
ist eine Privatschule, die nur ergänzend zu dem öffentlichen Schulsystem gedacht ist. Die Schulpflicht bleibt demnach grundsätzlich bestehen, auch wenn man eine Ergänzungsschule besucht.
Die Schulverwaltung ist indes hinsichtlich einzelner Ergänzungsschulen großzügig, so dass beispielsweise Internationale Schulen meist anerkannt werden und Kinder durch den Besuch dieser Schulen ihrer Schulpflicht nachkommen. Allerdings sollte man bei Ergänzungsschulen tatsächlich vorsichtig sein, denn es hängt von den Schulämtern ab, ob man diese besuchen kann. Mitunter differenzieren die Schulämter auch, wem sie einen Zugang gewähren oder nicht, so dass es immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt...
Zusammenfassung:
Oftmals wissen Eltern gar nicht, welche Form einer Privatschule hat, in der sie ihre Kinder anmelden wollen. Dies ist aber sehr wichtig, weil es darum geht,
ob man hierdurch überhaupt seiner Schulpflicht nachkommt und wie man dies klären kann (insbesondere relevant, wenn es sich um Ergänzungsschulen handelt),
ob man eher einen etwas anderen Unterricht haben möchte (nur genehmigte Ersatzschule) oder möglichst nahe am öffentlichen Schulsystem angelehnt (staatlich anerkannte Ersatzschule),
ob man eine Schule möchte, die eigene Schulabschlüsse durchführen kann (staatlich anerkannte Ersatzschule) oder nicht (nur genehmigte Ersatzschule).
Kurzum, es gibt einiges hinsichtlich dessen man sich beim Vertragsschluss vorab informieren sollte oder spätestens dann, wenn man die Schule besucht. Ich hatte schon Fälle, bei denen eine ganze Klasse dachte, sie besucht eine staatlich anerkannte Privatschule und dabei war es nur eine genehmigte Privatschule... Sie können mich für Rückfragen gerne wegen einer Erstberatung kontaktieren.